Das Wichtigste in Kürze
  • Ursprünglich lebten haupstächlich Studenten und Auszubildene in Wohngemeinschaften, um die ohnehin schon geringen Einkünfte zu sparen. Heutzutage leben jedoch auch zunehmend Berufstätige in WGs , beispielsweise um private oder geschäftliche Kontakte zu knüpfen.
  • Der Einzug in eine WG bietet den perfekten Übergang zwischen behütetem Elternhaus und vollkommener Selbstständigkeit in der ersten eigenen Wohnung.
  • Durch zahlreiche Filterfunktionen lässt sich die perfekte WG finden: Ob mit Haustier, als Gartenliebhaber oder Raucher.

Die Gründe, warum man sich für eine WG entscheidet, sind vielfältig. Umso wichtiger ist es, sich schon vorher gut vorzubereiten und einige Punkte sowohl bei der WG-Suche, als auch bei der WG-Besichtigung zu beachten.

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WG-Zimmer Test

1. Was sind die besten zehn Tipps für eine erfolgreiche WG-Besichtigung?

  1. Legen Sie sich bereits vor der Suche Kriterien fest, die für Sie persönlich wichtig sind, z.B. die Anzahl der WG-Mitglieder, die Mindestgröße Ihres zukünftigen WG-Zimmers oder aber auch, ob Sie in eine Frauen- oder Männer-WG möchten.
  2. Lesen Sie sich die WG-Anzeige genau durch. So erübrigen sich viele Fragen schon von vornherein und Sie geben Ihrem potentiellen, zukünftigen WG-Mitbewohner das Gefühl, dass Sie sich ausführlich mit der Annonce beschäftigt haben. Nichts ist nerviger, als auf Fragen zu antworten, die in der Annonce schon beantwortet wurden.
  3. Zeigen Sie Interesse an dem WG-Mitbewohner! Erkundigen Sie sich nach seinen Hobbys oder wie das WG-Leben im Allgemeinen in dieser WG gehandhabt wird, z.B. ob man gemeinsam isst, Abende miteinander verbringt oder ob es eine reine „Zweckgemeinschaft“ ist. Die Charaktere sind unterschiedlich und so wissen Sie gleich, ob Sie sich ein Zusammenleben vorstellen können.
  4. Nicht verstellen! Es bringt nichts, wenn Sie sich bei Besichtigung verstellen, weil Sie unbedingt ein WG-Zimmer brauchen. Wenn die Chemie nicht stimmt, dann wird auch ein Zusammenleben schwierig.
  5. Nachdem Sie ein Zimmer gefunden haben, das Ihnen gefällt, melden Sie sich entweder per Email oder telefonisch. Fragen Sie nicht nur nach einem Besichtigungstermin für das WG-Zimmer, sondern nutzen Sie doch gleich die Gelegenheit, auch etwas von sich zu erzählen. Was sind Ihre Hobbys, welche Charaktereigenschaften machen Sie aus und was wünschen Sie sich von einem WG-Leben?
  6. Lassen Sie sich die Handynummer von einem weiteren WG-Bewohner geben. So können Sie sich für den Fall, dass Sie sich verspäten oder die Hausnummer nicht finden, melden und Bescheid sagen.
  7. In vielen Annoncen steht lediglich der Vorname des WG-Bewohners. Falls Sie eine Besichtigung ausgemacht haben, lassen Sie sich auch den Nachnamen geben, damit Sie wissen, wo Sie klingeln müssen.
  8. Freundlichkeit, Offenheit und Interesse am Gegenüber sind wichtige Punkte für eine erfolgreiche WG-Besichtigung. Niemand möchte einen immer schlecht gelaunten WG-Mitbewohner.
  9. Ein absolutes DON´T bei der WG-Besichtigung ist es, Ihre halbe Verwandtschaft mitzubringen. Die WG-Bewohner wollen SIE kennen lernen, weil sie IHNEN ein Zimmer anbieten, und nicht Ihren Eltern oder Ihren Freunden. Darüber hinaus möchten Sie doch sicherlich auch, dass Ihre potentiellen WG-Mitbewohner Sie als selbständigen Menschen kennenlernen.
  10. Nach dem Casting: Wenn Ihnen das WG-Zimmer gefallen hat, die Leute nett waren und auch alles andere gepasst hat, können Sie sich am Tag darauf nochmal bei der WG melden und sagen, wie sehr Ihnen die WG-Besichtigung gefallen hat und Sie sich freuen würden, wenn sie sich für Sie entscheiden.

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2. Vom Co-Working zum Co-Living: Was ist eine Business-WG?

WGs sind nicht nur bei Studenten beliebt – auch Geschäftsleute haben das Modell mittlerweile für sich entdeckt. Flexiblere Arbeitsformen, Projektarbeiten und immer mehr befristete Jobs führen dazu, dass sich geschäftliche Einzelkämpfer in deutschen Großstädten in Bürogemeinschaften zum Co-Working zusammenschließen. Dieser Trend dehnt sich auch auf den privaten Bereich aus.

Das Wohnkonzept der Business-WG richtet sich vorrangig an Berufstätige von 20 bis 40 Jahren, die häufig nicht lange in ein und derselben Stadt verweilen. Die Business-WG bildet dabei nicht nur eine günstigere Alternative zu anderen Wohnformen, sie wartet meist auch mit einem breit gefächerten sozialen Netzwerk auf und schafft damit optimale Bedingungen für den beruflichen und privaten Schnellstart. Meist wohnen in so einer WG zwischen 20 und 50 Personen. Entsprechend viel Raum bieten z.B. umgebaute Bürogebäude.

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3. WG-Zimmer-Portale im Test: Was sind die Besonderheiten bei einem Mietvertrag in der WG?

Eines sei vorausgeschickt: Eine eigene mietrechtliche Regelung für WGs gibt es nicht. Dementsprechend kann der Mietvertrag in der WG auch unterschiedlich gestaltet werden.

Dabei gibt es im Prinzip drei Möglichkeiten, die sich großer Beliebtheit erfreuen. Diese bringen jeweils unterschiedlich Vor- und Nachteile mit sich, die wir hier gern aufzeigen möchten.

3.1. Ein Hauptmieter mit einem/mehreren Untermieter/n

Bei dieser Variante schließt nur ein Mitbewohner einen Mietvertrag mit dem Vermieter ab. Dieser ist dann der Hauptmieter. Mit dem Einverständnis des Vermieters kann der Hauptmieter Untermietverträge mit weiteren Bewohnern abschließen.

Bei einem Wechsel der Untermieter muss das Einverständnis des Vermieters eingeholt werden. Wichtigstes Merkmal bei dieser Vertragsform: Der Hauptmieter ist alleinverantwortlich sowohl für die Überweisung der Miete als auch für die Erfüllung aller mieterlichen Pflichten (z.B. die Reinigung des Treppenhauses).

Vorteil für den Hauptmieter: Er kann sich seine Mitbewohner selbst aussuchen. Allerdings hat auch nur der Hauptmieter ein vertraglich festgelegtes Wohnrecht. Zieht er aus, haben die Untermieter keinen Anspruch darauf, in der Wohnung zu bleiben.

Hier sollte man am besten darauf achten, dass der Hauptmietvertrag eine entsprechende Klausel enthält, die den Vermieter dazu verpflichtet, in diesem Fall einen anderen WG-Bewohner zum neuen Hauptmieter zu ernennen.

3.2. Alle Mitbewohner als Hauptmieter

Bei dieser Variante sind alle WG-Bewohner im Mietvertrag als Hauptmieter aufgeführt. Sie sind damit dem Vermieter gegenüber gleichgestellt.

Damit sind jedoch auch alle Bewohner gemeinsam für die Einhaltung des Mietvertrages verantwortlich. Sie haften damit für die volle Mietsumme und für etwaige entstehende Kosten (z.B. Heizkosten).

Da der Mietvertrag mit allen Parteien geschlossen wird, muss beim Auszug rein theoretisch der komplette Vertrag – auch für die bleibenden Bewohner – gekündigt werden und ein neuer Vertrag aufgesetzt werden. Abhilfe schafft hier eine sogenannte Abänderungsvereinbarung mit dem Vermieter. Empfehlenswert ist es, gleich eine Klausel mit in den Vertrag aufzunehmen, welche die Nachfolge bei einem Auszug regelt.

3.3. Alle Mitbewohner sind eigenständige Mieter

Bei dieser Variante schließt jeder WG-Bewohner einen eigenen Vertrag mit Vermieter über die von ihm genutzten Räumlichkeiten ab. Alle Bewohner haben hierbei zwar die gleichen Rechten und Pflichten, sie haften jedoch nur für sich selbst und sind bei einer Kündigung unabhängig von ihren Mitbewohnern.

Allerdings heißt das auch, dass der Vermieter freistehende Zimmer ohne Zustimmung der anderen Bewohner vergeben kann. Auch ein Zimmertausch ist bei dieser Vertragsform nicht ohne Schwierigkeiten möglich, da genau festgehalten wird, welches Zimmer gemietet wurde.

Da Einzelverträge für Vermieter einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand bedeuten, kommt diese Variante nur selten vor. Eine allgemeine Vorlage für einen Mietvertrag gibt es beim Deutschen Mieterbund (DMB). Dort gibt es auch reichlich weitere Informationen zum Thema Mietrecht im Allgemeinen und zu Wohngemeinschaften im Speziellen. Eine hilfreiche Checkliste zum Mietvertrag gibt es bei immowelt.de.